Grundwissen Grammatik
Definition
Darunter versteht man das Phänomen, dass im Mittelhochdeutschen im Indikativ des Präteritums vieler schwacher Verben kein Umlaut vorhanden ist, während im Präsens die Verben umgelautet sind.
Beispiel: Inf.: nennen, 1. Pers. Sg. Präs.: ich nenne, 1. Pers. Sg. Prät.: ich nante / nande, 1. Pers. Sg. K II.: ich nente, Partizip II: genennet - genant.
Ursache des ‚Rückumlauts‘: Schwache lang- und mehrsilbige ehemalige jan-Verben – j wird zu i vokalisiert - bilden im Oberdeutschen ihr Präteritum ohne i und deshalb ohne Umlaut, während sie im Präsens umlauten: brennen → brante. Vgl. Paul § M 89.
Während es im Neuhochdeutschen gerade noch acht „rückumlautende“ VerbenⓏ gibt, findet man im Mittelhochdeutschen circa 500 verschiedene präfixlose Verben mit „Rückumlaut“. Sie machen etwa 11 Prozent aller Verben in literarischen Texten aus. Siehe dazu auch „Verbkategorien“.
Achtung: Das E gilt im Kontext des „Rückumlauts“ als Umlaut des Vokals A.
Deshalb spricht man sogar im Neuhochdeutschen beim Wort „brennen“ von einem „Rückumlaut“, weil die Präteritumsform ein A enthält: „es brannte“.
Bei der Suche nach der richtigen Infinitivform muss man also damit rechnen, dass ein „Rückumlaut“ vorliegt. Dann sucht man im Lexikon unter „brennen“ und nicht unter „*brannen“.
Im Konjunktiv Präteritum sind die „rückumlautenden“ Verben im Oberdeutschen in der Regel umlautlos, die Formen entsprechen folglich denen des Indikativs Präteritum: „stalte“, „hôrte“(1). (2)
Auch im heutigen Deutsch lässt sich bei „rückumlautenden“ Verben ein Konjunktiv II mit den Präsensvokalen bilden.
Beispiel …
Genesis 2 / 19: „Und Gott der Herr machte aus Erde alle die Tiere … und brachte sie zu dem Menschen, dass er sähe, wie er sie nennte …“ - nicht „nennen würde“ - denn die Verwechslung mit dem Indikativ „nannte“ ist nicht möglich. Bei den „normalen“ schwachen Verben dagegen fällt der Konjunktiv II mit dem Indikativ Präteritum zusammen. Deshalb wird er in der Regel mit „würde“ umschrieben.
Für das Partizip II „rückumlautender“ Verben im Mittelhochdeutschen gilt, dass häufig umgelautete und nicht umgelautete Formen nebeneinander nachweisbar sind: „gebrennet“ und „gebrant“.
Während bei der Verwendung der Partizip-II-Formen als Bestandteil einer analytischen Verbform, z. B. im Perfekt oder Passiv - „siu wart Eva genennet“, die umgelauteten Formen mit den Präsensvokalen tendenziell häufiger eingesetzt werden, erscheint beim Gebrauch der Partizip-II-Formen als Verbaladjektiv - also bei deklinierten Partizip-II-Formen - „eine genante steuer geben“, eher die unumgelautete Form mit Präteritumsvokal. Vgl. Paul § M 89 Anm. 2 und 3
Mögliche Vokale bei rückumlautenden Verben
e⇿a (vellen – valte, ergetzen – ergazte, leschen – laschte, heften – hafte, senden – sante …)
ä⇿a (värwen - varwete, varte, kälchen - kalkte …)
æ⇿â (wænen - wânte, bæren - bârte, sæjen - sâte …)
iu⇿û (hiulen - hûlte, hiuten - hûte, diuten - dûte …)
ü⇿o (vürhten - vorhte, würken - worhteⓏ, verstürn - verstorte …)
ü⇿u (antwürten - antwurte, drücken - dructe, würgen - wurgte …)
üe⇿uo (üeben - uopte, vüeren - vuorte, büezen - buozte …)
œ⇿ô (krœnen - krônte, lœsen - lôste, trœsten - trôste …)
öu⇿ou (dröuwen - droute, vröuwen - vrouwete, löugen - lougte …)
Der rötlich gekennzeichnete Vokal rechts stellt den Präteritumsvokal dar!
Daneben gibt es Sondererscheinungen, bei denen folgende Vokale sich im Präsens bzw. Präteritum gegenüberstehen:
e⇿â (denken - dâhteⓏ)
ê⇿a (kêren - karte)
ê⇿â (kêren - kârte)
i⇿o (wirken - worhteⓏ)
i⇿â (bringen - brâhteⓏ)
ü⇿û (dünken - dûhteⓏ)
In Bezug auf die Gesamtmenge der erfassten „rückumlautenden“ Verben im Mittelhochdeutschen ergeben sich folgende Häufigkeiten: Erscheinungsformen
Der Begriff „Rückumlaut“ geht zurück auf Jacob Grimm, der annahm, dass ein ursprünglicher Umlaut wieder beseitigt wurde. Diese Annahme lässt sich aber für das Germanische nicht nachweisen.
Allerdings ist der Begriff erhalten geblieben und findet sich auch in der aktuellen Ausgabe der Duden-Grammatik.
Für mitteldeutsche Texte
ist zu bedenken, dass die graphische Kennzeichnung des Umlauts weithin unüblich ist, sodass man keine qualifizierte Aussage über das Vorliegen eines „Rückumlauts“ treffen kann, vgl. Paul, Mittelhochdeutsche Grammatik, § E 34. Bei Verbformen aus Handschriften – also nicht in „normalisierten“ Editionen – sollte man stets folgendes Zitat im Hinterkopf haben:
Präteritum
Häufigkeit im Präteritum bei
„rückumlautenden“ VerbenPräsens
Verwechslungsgefahr im Präteritum mit …
a
etwa 39,6 %
meist e
Ablautreihe IIIa, IIIb, IV, V
u
etwa 20,4 %
meist ü
Ablautreihe IIa, IIb, IIIa, IIIb
â
etwa 10,4 %
oft æ, aber auch ê
Ablautreihe IV, V, VIIa
uo
etwa 10,2 %
meist üe
Ablautreihe VI, VIIb
û
etwa 7,4 %
sehr oft iu, aber auch üe
ô
etwa 6,2 %
meist œ
Ablautreihe IIb
ou
etwa 2,7 %
meist öu (eu), aber auch iu
Ablautreihe IIa
o
etwa 2,7 %
oft ü, aber auch ö oder i
So ergibt sich folgende Problematik: Das Verb „schützen“ gilt als rückumlautend, da seine Präteritalformen „schuzte“ – „geschuz(t)“ lauten.
Die mitteldeutsche Variante wird jedoch als ein einfaches schwaches Verb gekennzeichnet, da die Stammformen „schutzen“, „schuzte“, „geschuzt“ lauten, vgl. mitteldeutsch: „hôren“ – „hôrte“ –„gehôrt“.
„Nur bei den Umlautbezeichnungen e – a und ǟ – ā, die im Prät. mit ca. 60%–70% in den Hss. graphisch markiert sind, kann für die Erscheinung ‚Rückumlaut‘ überhaupt eine Aussage getroffen werden. Alle anderen Umlautgraphien treten erst im Verlauf des Mhd. in Erscheinung, im Präsens ebenso wie im Präteritum, so dass unmarkierte präteritale Formen ebenso für unmarkierten Umlaut wie für lautlich bedingten ‚Rückumlaut‘ stehen können.“
[KLEIN, Thomas, Hans-Joachim SOLMS, Klaus-Peter WEGERA, 2018. Mittelhochdeutsche Grammatik Teil II Flexionsmorphologie, Berlin, Boston, § V 85 - Seite 795]
In Bezug auf schwache Verben: „Weitgehend zusammengefallen sind im Mhd. die Flexive des Ind. u. Konj. Präsens […] sowie des Ind. und Konj. Prät. ...“ Paul § M 70.
a) synkopierte Präterita aus md. Dialekten, z. B. brennen / brente (Mhd. Gr. § M 89 A.6, KSW II.2, § V 59); […]
c) ursprünglich bindevokallose Präterita mit Primarberührungseffekt (vgl. § 364 A.3a), z. B. denken / dæhte, dünken / diuhte (Mhd. Gr. § M 68, KSW II.2, § V 81 A.1). […]
Typ c) ist also ein Relikt, das beweist, dass das Konjunktiv-/ī/ lautgesetzlich Umlaut bewirken müsste.“
BRAUNE, Wilhelm. Althochdeutsche Grammatik. 17. Auflage. Neu bearbeitet von Frank Heidermanns. 1886, S.392 f., § 322 (M 3.2.2.2), Anm. 3