Grundwissen Grammatik
Gegeben sei das Wort "sünde". Wenn es sich nicht um das Substantiv "sünde" handelt, dann sind folgende Überlegungen anzustellen:
1. Der zentrale Vokal ist das "ü".
2. Handelt es sich um ein Verb im Präsens oder im Präteritum? – Das lässt sich in der Regel vom Kontext her erschließen.
Falls Präsens …
Falls Präteritum …
3. Liegt bei der Verbform Singular oder Plural vor? – Dies lässt sich in der Regel vom Kontext her erschließen.
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit liegt bei "sünde" Singular vor: Da es der Regel keine starken Verben gibt, die im Singular Präsens ein "ü" haben, muss ein schwaches, ggf. ‚rückumlautendes' Verb vorliegen.
Der Vokal "ü" tritt bei Verben im Singular Präteritum in den Ablautreihen IIa, IIb, IIIa und IIIb auf. Deshalb liegt mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein starkes Verb im Singular vor.
4. Folgende Möglichkeiten kommen in Frage:
1. Person Singular Indikativ Präsens zu "sünden": "ich sünde"
2. Person Singular Indikativ Präteritum zu "sinden": "du sünde"
1. oder 3. Person Singular Konjunktiv Präsens zu "sünden": "ich / er sünde"
1. oder 3. Person Singular Konjunktiv Präteritum zu "sinden": "ich / er sünde"
Allerdings kommen für die Formen mit "ü" bei starken Verben im Präteritum relativ viele Infinitive in Frage.
Durch die Betrachtung der Rahmenbedingungen stellt man schnell fest, dass die Aussage "Stamm endet auf m, n + Konsonant" die zutreffenste ist.
Der Infinitiv lautet folglich "sünden". Es handelt sich um ein ‚rückumlautendes', schwaches Verb.
Folglich lautet der Infinitivvokal "i", der Infinitiv zu "sünde" ist also "sinden" aus der Ablautreihe IIIa.